ARBEITSUNFÄHIGKEIT Angesichts des seit Jahren steigenden Krankenstandes im Arbeitsmarkt hat der "ExpertInnenrat Gesundheit und Resilienz" der Bundesregierung die Einführung einer "teilweisen Krankschreibung" empfohlen. Dies würde erlauben, während einer Krankschreibung den beruflichen Aufgaben im gesundheitlich möglichen Umfang weiterhin nachzukommen, etwa mit einem reduzierten Stundenumfang. Für Pflegende, die in der direkten Versorung arbeiten, käme eine solche Regelung grundsätzlich nur bei Erkrankungen in Frage, von denen kein Infektionsrisiko ausgeht.